
Neuer Vorsitzender der GGL übernimmt ab Juli 2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Christian Hochgrebe zum 1. Juli 2026 zum neuen Vorsitzenden ihres Verwaltungsrats ernannt und damit Sandro Kirchner nach dem turnusmäßigen Wechsel abgelöst, während die Behörde gleichzeitig die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet.
Turnusmäßiger Wechsel im Verwaltungsrat
Das jährliche Rotationsprinzip der GGL sieht vor, dass der Vorsitz des Verwaltungsrats zwischen den Vertretern der Bundesländer wechselt, und Hochgrebe übernimmt diese Position daher turnusgemäß von seinem Vorgänger, wobei die Behörde in offiziellen Mitteilungen die Kontinuität der Aufsichtstätigkeit betont. Beobachter der Glücksspielregulierung in Deutschland verweisen darauf, dass solche Wechsel seit der Gründung der GGL im Jahr 2021 regelmäßig stattfinden und die Zusammenarbeit der Länder sicherstellen sollen, während zugleich die operative Arbeit der Behörde ununterbrochen fortgeführt wird. Die Pressemitteilung der GGL zum Wechsel findet sich hier und enthält weitere Angaben zur neuen Leitung sowie zum Hintergrund des Rotationssystems.
Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021
Unter der neuen Führung richtet die GGL ihren Blick auf die erste vollständige gesetzliche Überprüfung des Interstate Treaty on Gambling, die Werberichtlinien, Einzahlungslimits, Verbraucherschutzmaßnahmen und verantwortungsvolles Spielverhalten untersuchen wird, während zentrale strukturelle Vorgaben wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Online-Slots unverändert bleiben. Die Evaluierung soll Daten und Erfahrungen aus den ersten Jahren der Anwendung des Vertrags zusammenführen, sodass die Länder auf Grundlage dieser Erkenntnisse mögliche Anpassungen prüfen können, ohne jedoch die grundlegenden Rahmenbedingungen des Marktzugangs oder der Spielmechanik zu verändern. Experten der Glücksspielaufsicht weisen darauf hin, dass die Bewertung neben den genannten Bereichen auch die Wirksamkeit bestehender Schutzmechanismen für Spielerinnen und Spieler in den Blick nimmt und zugleich die Durchsetzung gegen nicht lizenzierte Anbieter als gleichbleibend hohe Priorität beibehält.

Schwerpunkte der bevorstehenden Prüfung
Die Prüfung umfasst Werbebeschränkungen für Glücksspielangebote, die Höhe und Ausgestaltung von Einzahlungslimits, Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Programme zur Förderung verantwortungsvollen Spielens, wobei die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und den Landesregierungen zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden sollen. Gleichzeitig bleibt die Bekämpfung illegaler Anbieter ein zentrales Handlungsfeld der GGL, da die Behörde auch während der Evaluierungsphase ihre Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse unvermindert wahrnimmt und Kooperationen mit anderen Behörden sowie mit der Justiz fortsetzt. Statistiken und Berichte der GGL zeigen, dass die Zahl der identifizierten illegalen Angebote in den vergangenen Jahren kontinuierlich verfolgt wurde, und die neue Leitung wird diese Linie fortführen, während sie zugleich die Vorbereitung auf die Vertragsprüfung koordiniert.
Strukturelle Vorgaben bleiben stabil
Obwohl die Evaluierung verschiedene Aspekte der Regulierung beleuchtet, werden die Kernregelungen des GlüStV 2021 wie das Einsatzlimit von einem Euro pro Spiel bei virtuellen Automatenspielen nicht Gegenstand der Überprüfung sein, sodass Betreiber und Aufsichtsbehörden in diesem Punkt mit unveränderten Rahmenbedingungen rechnen können. Die Entscheidung, diese strukturellen Limits außen vor zu lassen, basiert auf dem gesetzlichen Auftrag der Evaluierung, die sich auf die genannten Themenbereiche konzentriert und keine grundlegende Neubewertung der Marktzugangsregelungen vorsieht. Vertreter der Bundesländer haben in früheren Stellungnahmen klargestellt, dass die Stabilität dieser Vorgaben für die Planungssicherheit von lizenzierten Anbietern von Bedeutung ist, während die GGL ihre Aufmerksamkeit parallel auf die effektive Umsetzung und Kontrolle richtet.
Fazit
Der Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats der GGL zum 1. Juli 2026 fällt mit der Vorbereitung auf die erste gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 zusammen, wobei Christian Hochgrebe die Leitung übernimmt und die Behörde ihre Arbeit in den Bereichen Werbeprüfung, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz, verantwortungsvolles Spielen sowie der Bekämpfung illegaler Angebote fortsetzt. Die strukturellen Vorgaben des Vertrags bleiben dabei unverändert, und die Ergebnisse der Evaluierung werden den Ländern als Grundlage für mögliche Anpassungen dienen.